Als Mieterin bzw. Mieter haben Sie viele Rechte, doch welche sind das und wie setzen Sie diese durch? Was gilt es zu tun bei Kündigungen und Abmahnungen?
Wie wehren Sie sich gegen eine Mieterhöhung, zum Beispiel im Rahmen einer Modernisierung oder nach dem Mietspiegel?
Sie haben Mängel in der Wohnung und wollen eine Mietminderung durchführen? Ihnen wird Ihre Mietkaution nicht zurückgezahlt? Es gab Probleme bei Schönheitsreparaturen?
Sie stecken in Verfahren im Rahmen der Mietpreisbremse? Sie wollen eine Wohngemeinschaft vertraglich neu regeln?
Antworten auf diese vielen Fragen erhalten Sie bei Mietrecht.tips von Rechtsanwalt Marek Schauer.
Das Besondere bei ihm ist die Tatsache, dass er konsequent und ohne Ausnahme nur Mieterinnen und Mieter vertritt. Damit steht er immer auf Ihrer Seite.
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Kurze Fragen, schnelle Antworten
Ab wann zählt die gesetzliche Kündigungsfrist vor Beginn des Mietvertrags?
Es kommt auf den Vertrag an. Eventuell haben Sie einen Kündigungsverzicht für 1 Jahr darin. Da der Vertrag ansonsten noch nicht läuft, wären dann eigentlich die ersten drei Monate die Drei-Monats-Kündigungsfrist. Meistens kann man sich mit dem Vermieter aber einigen. Schildern Sie die Lage und da der Markt so hart ist, wird der Vermieter sicher jemand anders finden. Insofern kann er praktisch auch keinen Schadenersatz verlangen.
Ihr persönlicher Rechtsanwalt Marek Schauer
Aufgewachsen bin ich in Neuruppin und habe zunächst in Potsdam-Babelsberg Jura studiert. Mein erstes Juristisches Staatsexamen legte ich an der Freien Universität Berlin ab. Während der Zeit als Student arbeitete ich drei Jahre als Berater für BAFöG-Fragen in der Studierendenvertretung, dem AStA FU Berlin.
Nach dem Studium absolvierte ich mein Referendariat in Berlin und legte das Zweite Juristische Staatsexamen mit überdurchschnittlichem Erfolg ab. Während der praktischen Zeit kam ich im Besonderen mit dem Straf- und dem Mietrecht in Berührung. Anschließend ließ ich mich als Rechtsanwalt zulassen.